Gebühren - Bürgergemeinde Augst

Bürgergemeinde Augst
4302 Augst
Schweiz


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Gebühren

Reglemente > Einbürgerungen
Bund, Stand 01.01.2018


Art. 25 Gebührensätze (für Ausländer)


Kanton Basellandschaft, Stand 01.01.2018

§32 /3 Die Gebühren bemessen sich nach dem Verwaltungsaufwand. Sie betragen unter Vorbehalt von Absatz 4 maximal CHF 2'000.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter "www.bl.clex.ch" unter §32 /3


Richtlinien für die Kosten einer Einbürgerung der Bürgergemeinde Augst

Festgesetzt durch den Bürgerrat vom 11.08.2010

Schweizer BürgerAusländer
EinzelpersonFr. 1300.--Fr. 2000.--
Ehepaar (Einzelverdiener)Fr. 1300.--Fr. 2000.--
Ehepaar (Doppelverdiener)Fr. 1500.--Fr. 2500.--
Abzug pro Kind die in der Schweiz lebenFr.   100.--Fr.   100.--
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Aktualisiert: 04.03.2024
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